.jpg)
Das Thema Verlosungen erregt nun auch mein Gemüt, denn irgendwann ist das Fass voll und bei mir ist es jetzt soweit.
In St. Pölten wird ein 530er BMW Baujahr 2001 mit einem Kilometerstand von 245.000 zur Verlosung angeboten. Ein Los kostet € 50,- und es werden 599 Lose verkauft. Das macht eine stattliche Summe von € 29.950,- für den Autoverloser. Der Gewinner darf sich dann über ein 8 Jahre altes Auto freuen bzw. ärgern, denn mit zunehmendem Alter häufen sich auch die Reparaturen. Die übliche Nutzungsdauer bei Autos ist 8 Jahre, somit wäre es in einer Firma bereits auf € 1,- Restwert abgeschrieben.
Auf car4you findet man vergleichbare BMWs um € 8000,- allerdings mit dem Unterschied, dass man zusätzlich eine Händlergarantie von 6 Monaten hat. Die Abwicklung dieser Verlosung wird vom Verloser selber durchgeführt. Es gibt somit keine Spesen für Notar, Rechtsanwalt oder Ähnliches. Der Werbekostenanteil hält sich somit in Grenzen, da der Verloser das Auto auf einer kostenlosen Domain anbietet und die Websiteerstellung Eigenbau ist. Nicht einmal ein Treuhandkonto wird dafür verwendet.
Und nein das Ganze ist nicht legal, denn es gibt das Glückspielgesetz § 168 StGB: Kurz zusammengefasst, bedeutet es, wenn jemand ein Glücksspiel veranstaltet oder fördert mit dem Hintergrund einen Vermögensvorteil zu haben oder jemand anderem zu vermitteln, ist es strafbar.
Primär will ich mit diesem Artikel an meine Mitmenschen appellieren, solche Verlosungen, denen kein Wertgutachten zugrunde liegt und bei denen der Verloser anscheinend primär den Willen verfolgt, sein Eigentum zu einem extrem überhöhten Betrag los zu werden, einfach nicht zu unterstützen!
Zudem hoffe ich, dass sich die Staatsanwaltschaft bei dieser und ähnlichen Verlosungen einschaltet.
"Stuckie", der mumifizierte Hund
vor 7 Jahren



0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen